Kostenübernahme.

Unsere Praxis ist eine Privatpraxis.

Die Übernahme der Kosten für die Psychotherapie ist abhängig von der Art Ihrer Krankenversicherung sowie davon, ob Sie die Kosten der Psychotherapie selbst tragen möchten.



Privat Versicherte / Beihilfe.

Privatversicherte und Beihilfeberechtigte haben einen Anspruch auf Kostenerstattung für Psychotherapie gemäß ihrem individuellen Vertrag. Die genaue Höhe der Kostenübernahme sowie die Anzahl der Sitzungen, die übernommen werden, können von Vertrag zu Vertrag stark variieren.
Daher bitten wir Sie, sich bereits vor dem Erstgespräch bei Ihrem Versicherungsträger bzw. Ihrer Beihilfestelle zu erkundigen, ob und in welchem Umfang psychotherapeutische Leistungen von diesen übernommen werden.

Grundlage für die Behandlungskosten stellt die GOP (Gebührenordnung für Psychotherapie) dar.

Eine Honorarübersicht finden Sie hier...


Selbstzahlende.

Patient:innen haben auch die Möglichkeit, eine Psychotherapie selbst zu finanzieren. Dies hat zum einen den Vorteil, dass die Therapie zeitnah begonnen werden kann, da ein Antragsverfahren wegfällt. Ein weiterer Vorteil ist, dass Ihre Versicherung(en) oder der Arbeitgeber (beispielsweise bei einer gewünschten Verbeamtung) nicht über die Psychotherapie informiert werden müssen.

Als Selbstzahler:in können Sie die Kosten für Psychotherapie unter bestimmten Umständen in Ihrer Steuererklärung als "außergewöhnliche Belastung" absetzen.

Grundlage für die Behandlungskosten stellt die GOP (Gebührenordnung für Psychotherapie) dar.

Eine Honorarübersicht finden Sie hier...


Gesetzlich Versicherte.

Grundsätzlich ist es Aufgabe der Gesetzlichen Krankenkassen, rechtzeitig
für die notwendige Behandlung ihrer Versicherten zu sorgen. Ist
die Krankenkasse dazu nicht in der Lage, sind Gesetzliche Krankenkassen verpflichtet, ihren Versicherten
entstandene Kosten einer Psychotherapie in Ausnahmefällen auch bei nicht kassenzugelassenen Psychotherapeut:innen zu erstatten (sog. "Kostenerstattungsverfahren"). Diese Kostenübernahme muss allerdings im Vorfeld beantragt werden. Über die Einzelheiten des Verfahrens klären wir Sie gern Schritt für Schritt in einem persönlichen Vorgespräch auf.

Vorab können Sie sich gern schon bei der Bundespsychotherapeutenkammer oder der Deutsche Psychotherapeutenvereinigung über das Kostenerstattungsverfahren informieren.

 
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